Anpassungslehrgang / Anerkennung MTR
Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr gefragt!
Wenn Sie in Deutschland als MTR arbeiten möchten, benötigen Sie eine Berufserlaubnis nach dem MTA-Gesetz oder MTB-Gesetz.
Um diese zu erlangen müssen Sie in der Regel einen Anpassungslehrgang absolvieren, um die Berufserlaubnis zu erhalten.
An der MTR-Schule des Märkischen Bildungscampus bieten wir für Sie einen berufsbegleitenden Lehrgang an.
Was ist eigentlich….?
Unter „Anerkennung“ versteht man die behördlich bestätigte Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsausbildung oder eines Studiums nach dem jeweiligen Berufsgesetz in Deutschland – in diesem Fall die Anerkennung der Berufserlaubnis als MTRA nach dem MTA-Gesetz oder als MTR nach dem MTB-Gesetz.
Die Behörde, bei der man einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt hat, muss prüfen, ob die Heimatausbildung den Ausbildungsvorschriften in Deutschland entspricht.
Wenn das der Fall ist, bekommt man die Berufserlaubnis.
Meist jedoch fehlen ländertypische Ausbildungsinhalte und die Behörde stellt fest, dass die Ausbildungen nicht als gleichwertig anzusehen sind und die vorhandene Qualifikation „angepasst“ werden muss, um „anerkannt“ zu werden. Man muss entsprechend der behördlichen Auflagen einen Anpassungs- bzw. Anerkennungslehrgang besuchen oder eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung absolvieren.
Wie bekommt man die Anerkennung?
Wie man eine Anerkennung erlangt, hängt von dem Land ab, in dem man seine Ausbildung oder das Studium absolviert hat.
Ausbildung innerhalb der EU bzw. des Schengenraums (§25a MTA-APrV bzw. §50 MTAPrV):
A)
Man muss eine mündliche Eignungsprüfung ablegen. Die zuständige Behörde legt fest, in welchen Fachgebieten geprüft werden muss. Das können folgende Fächer sein: Radiologische Diagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Dosimetrie und Strahlenschutz.
Die Prüfung kann ohne Vorbereitungslehrgang o.ä. an einer staatlich anerkannten MTR-Schule, meist in dem Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, absolviert werden.
B)
Man nimmt an einem Anpassungslehrgang teil. Der Lehrgang besteht in der Regel aus einem theoretischen Teil, der an einer staatlich anerkannten MTR-Schule absolviert werden muss, und einem praktischen Teil, der beim eigenen Arbeitgeber und dessen Partnern durchgeführt wird. Umfang und Dauer des Lehrganges wird durch die Behörde bestimmt, bei welcher der Antrag gestellt wurde.
Am Ende bestätigt die MTR-Schule die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang.
Ausbildung aus Nicht-EU-Staaten (§25b MTA – APrV bzw. §51 MTAPrV):
A)
Man muss eine Kenntnisprüfung ablegen, die aus einem praktischen und einem mündlichen Teil besteht. Die zuständige Behörde legt fest, in welchen Fachgebieten geprüft werden muss. Das können folgende Fächer sein: Radiologische Diagnostik, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Dosimetrie und Strahlenschutz. Alle Teilprüfungen müssen innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden.
Die Prüfung kann ohne Vorbereitungslehrgang o. ä. an einer staatlich anerkannten MTR-Schule, meist in dem Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, absolviert werden.
B)
Man nimmt an einem Anpassungslehrgang teil. Der Lehrgang besteht in der Regel aus einem theoretischen Teil, der an einer staatlich anerkannten MTR-Schule absolviert werden muss, und einem praktischen Teil, der beim eigenen Arbeitgeber und dessen Partnern durchgeführt wird. Umfang und Dauer des Lehrganges wird durch die Behörde bestimmt, bei welcher der Antrag gestellt wurde.
Nach der Teilnahme am Lehrgang endet dieser mit einem Abschlussgespräch, entsprechend der festgelegten Fachgebiete. Das Abschlussgespräch muss „erfolgreich“ bestanden und durch die MTR-Schule bestätigt werden.
Wie ist der Lehrgang organisiert?
Grundsätzlich besteht der Lehrgang aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Lehrgangsteil ist in einzelne Module untergliedert, die unabhängig voneinander und berufsbegleitend besucht werden können. Der Unterricht findet als Abendschule oder an den Wochenenden online statt.
Zu jedem Modul ist eine schriftliche Aufgabe zu erfüllen.
Bei regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Bewertung der Aufgabe durch die Dozierenden erhält man ein Zertifikat zu diesem Modul.
Parallel dazu kann man den praktischen Lehrgangsteil absolvieren. Dafür erhält man eine Art „Logbuch“, in welchem die Untersuchungen und Arbeitsaufgaben stehen, die man zu erfüllen hat. Diese müssen durch die Abteilung, in der man den Teil absolviert bestätigt werden.
Der praktische Lehrgangsteil kann innerhalb der Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber stattfinden. Hat der Arbeitgeber nicht alle geforderten Untersuchungen anzubieten, muss man ein Praktikum in einer entsprechenden Abteilung absolvieren.
Welche Unterlagen braucht man?
Sie benötigen den Feststellungs- oder Gleichwertigkeitsbescheid einer zuständigen Behörde.
Das ist in jedem Bundesland eine andere Behörde, z. B. ist das in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung in Münster, in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt, in Hamburg der Hamburger Senat.
In welchem Bundesland der Antrag gestellt wird hängt davon ab, wo der (zukünftige) Wohnsitz oder Arbeitsort sein soll.
Wir benötigen einen tabellarischen Lebenslauf, aus dem die bisherige Berufserfahrung hervorgeht, und können bei Bedarf noch Zeugnisse nachfordern.
Für die Zulassung zu den Abschlussgesprächen benötigen wir noch ein B2-Zertifikat oder einen entsprechenden Nachweis der Deutschen Sprache.
Wie kann man sich anmelden?
Sie reichen zunächst den Feststellungs- oder Gleichwertigkeitsbescheid bei uns ein (gern per Mail). Dieser Bescheid wird von uns individuell entsprechend der behördlichen Auflagen geprüft, woraus sich dann Dauer, Umfang und Kosten des Lehrganges ergeben. Bei Bedarf klären wir für Sie offene Fragen direkt mit der Behörde.
Dann benötigen Sie einen Arbeitgeber oder eine Institution, welche die Lehrgangskosten und den praktischen Lehrgangsteil übernimmt bzw. organisiert, und dies auch schriftlich mit der Anmeldung bestätigt.
Ist das erfolgt, erhalten Sie einen Weiterbildungsvertrag, alle Lehrgangsdokumente und Ihren persönlichen Zugang zu unserer Studienplattform und den Online-Unterrichten.
Entsprechend der notwendigen Module werden Sie von uns automatisch in den jeweils nächsten freien Termin eingebucht.
Wenn alle Lehrgangsbestandteile absolviert wurden reichen Sie Ihre vollständigen Lehrgangsunterlagen und den Sprachnachweis bei uns ein und können an den Abschlussgesprächen teilnehmen oder wir informieren direkt Ihre zuständige Behörde (bei EU-Bürgern).
Was passiert nach Lehrgangsabschluss?
Wenn der Lehrgang und die Abschlussgespräche erfolgreich waren, senden wir die entsprechenden Nachweisdokumente an Ihre zuständige Behörde. Sie erhalten dann von der Behörde ein Schreiben, wie und wo Sie Ihre Berufserlaubnis beantragen können. Das kann, je nach Behörde, mehrere Wochen dauern.
Sollte der Lehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen sein, können Sie den Lehrgang verlängern und das Abschlussgespräch ein Mal wiederholen.
Gibt es dann noch immer Defizite, können Sie den Lehrgang ein Mal wiederholen.
Wie funktioniert der Online-Unterricht?
Sie benötigen einen PC, Laptop oder ein Tablet mit Mikrofon und Kamera (kein Handy) sowie eine stabile Internetverbindung von mind. 50 MBit/s.
Außerdem benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, mit welcher Sie in der Studienplattform registriert werden.
Sie können von überall am Unterricht teilnehmen, auch aus Ihrem Heimatland, wenn Sie vielleicht noch auf ein Visum warten müssen.
Kann ich während des Lehrgangs bereits arbeiten?
Ja, das ist sogar erwünscht. Ihre Arbeit wird, wenn es zu den Anforderungen im „Logbuch“ passt, als praktischer Lehrgangsteil anerkannt.
Was kostet der Lehrgang und wie lange dauert er?
Das hängt von den Auflagen der zuständigen Behörde ab, welche Dauer und Umfang des Anpassungslehrganges festlegt.
Die Kosten belaufen sich, inkl. Bearbeitungs- und Prüfungsgebühren, je nach Festlegung der Behörde auf ca. 2000 – 8000 €.
Ansprechperson bei Fragen
MTR-Schule
Herscheider Landstraße 89
58515 Lüdenscheid
Mail: hello@maerkischer-bildungscampus.de
Tel.: 02351 / 46-3300